Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungs-bedingungen
der Mineral Minds Deutschland GmbH
§1 Begriffe
1. Materialien
Materialien sind Baustoffe, Baumaterialien, Bauabfälle und Baumischabfälle, gewerblichen Abfälle, Ersatzbaustoffe, Recyclingmaterialien oder Produkte.
2. Nachfrager
Der Nachfrager reicht bei der Mineral Minds Deutschland GmbH Vorhaben für den An- oder Verkauf von Materialien ein. Der Nachfrager sucht Vertragspartner für den An- und Verkauf von Materialien und/oder Vertragspartner, für Fracht- und Transportleistungen.
3. Anbieter
Der Anbieter kann Materialien oder Leistungen auf der von der Mineral Minds Deutschland GmbH bereitgestellten Plattform anbieten. Anbieter sind Nutzer, die entsprechende Materialien und Leistungen zu den Vorhaben der Nachfrager anbieten.
4. Nutzer
Nutzer der Plattform, also Nachfrager und Anbieter gemeinsam.
5. Provisionspflichtiger
Derjenige Nachfrager oder Anbieter, der aufgrund der Vermittlung eines Vertragspartners durch die Mineral Minds Deutschland GmbH einen Umsatz generiert.
6. Vorhaben – Vorhabentypen – Projektposition
Ein Vorhaben, ein Vorhabentyp oder die Projektposition ist das von Mineral Minds Deutschland GmbH vermittelte Projekt.
Fünf der von der Mineral Minds Deutschland GmbH vermittelte Vorhabentypen sind zu unterscheiden.
a. Entsorgung
Der Nachfrager sucht einen Anbieter, der Material auf seiner Baustelle entsorgt. Der Nachfrager ist bereit, den Anbieter für die Entsorgung zu vergüten.
b. Materialannahme
Der Nachfrager hat die Möglichkeit auf seiner Baustelle bzw. an seiner Annahmestelle Material anzunehmen und sucht nach einem Anbieter, der das Material zur Verfügung stellen kann. Der Anbieter ist bereit, den Nachfrager dafür zu vergüten.
c. Materialbedarf
Der Nachfrager benötigt Material auf seiner Baustelle und sucht hierfür einen Anbieter. Der Nachfrager ist bereit, den Anbieter für den Bezug des Materials zu vergüten.
d. Produktverkauf
Der Nachfrager sucht einen Käufer für das auf der Baustelle bzw. an der Abgabestelle verfügbare Material/ Produkt. Der Anbieter ist bereit, den Nachfrager für die Überlassung des Materials/ Produkts zu vergüten.
e. Transportleistung
Der Nachfrager sucht einen Anbieter für Transportaufträge. Der Nachfrager ist bereit, den Anbieter für den Transport des Materials zu vergüten.
§2 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich
1. Die Mineral Minds Deutschland GmbH, Pragstraße 120, 70376 Stuttgart, Deutschland (im Folgenden: „Mineral Minds“), vermittelt auf der Website unter www.mineral-minds.de sowie über die App unter app.mineral-minds.de (im Folgenden: „Plattform“) potenzielle Vertragspartner für Versorgungs- und Entsorgungsprojekte und Fracht- bzw. Transportleistungen.
2. Das Angebot der Mineral Minds richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Als Nutzer der Plattform (im Folgenden: „Nutzer“) dürfen sich ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen registrieren.
3. Mineral Minds erbringt Vermittlungsdienstleistungen und stellt im Zuge dessen lediglich den Kontakt zwischen den potenziellen Vertragspartnern her. Mineral Minds wird nicht Vertragspartner eines Nutzers und handelt nicht als Vertreter. Folglich haftet sie nicht für aus dem Vertragsabschluss oder dem Vertragsverhältnis resultierende Ansprüche einer Partei. Mineral Minds ist nicht für Nicht- bzw. Schlechtleistungen oder Schäden, die aus dem Vertrag
zwischen dem Nachfrager und dem Anbieter erwachsen, verantwortlich. Für den Inhalt und die Abwicklung der Verträge sind ausschließlich die Nutzer verantwortlich.
4. Mineral Minds behält sich vor, selbst als Vertragspartei eines Vorhabens aufzutreten.
5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche im Zusammenhang mit den Leistungen der Mineral Minds stehenden Willenserklärungen, rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen mit den Nutzern. Mineral Minds widerspricht etwaigen, diese AGB ergänzenden oder von ihnen abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Geschäftsbedingungen, auf die der Nutzer Bezug nimmt. Diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, Mineral Minds bestätigt sie in Schriftform.
§3 Leistungen der Mineral Minds
1. Mineral Minds ermöglicht es dem Nachfrager, Angebote für seine Vorhaben per E-Mail, per Whatsapp, telefonisch oder auf anderen gängigen Kommunikationswegen an Mineral Minds zu schicken oder auf der Plattform zu erfassen.
2. Der Nachfrager hat die Möglichkeit, ein Vorhaben zur Preisoptimierung (§ 4; unter Angabe seines Zielpreises) oder eine Angebotsanfrage (§ 5; ohne Angabe eines Zielpreises) zu initiieren
3. Mineral Minds wird das vom Nachfrager übermittelte Vorhaben strukturieren, sodass eine Suche nach Anbietern auf der Plattform möglich ist, den Anbietern strukturierte und anonymisierte Zusammenfassungen der Projektposition zur Verfügung stellen und die Anbieter zur Abgabe verbindlicher Angebote auffordern.
4. Sowohl der Nachfrager als auch der Anbieter sind verpflichtet, Mineral Minds einen Vertragsschluss unverzüglich anzuzeigen.
§4 Leistungen der Mineral Minds im Rahmen der Preisoptimierung
1. Im Rahmen einer Preisoptimierung definiert der Nachfrager neben den anderen wichtigen Projektdetails auch einen Zielpreis, den Mineral Minds für das Vorhaben erreichen soll.
2. Der Nachfrager prüft die strukturierte Projektposition und gibt sie zum Einholen von Angeboten frei (Kundenfreigabe), wenn sie inhaltlich korrekt ist und seinen Vorstellungen entspricht.
3. Wenn der Nachfrager Änderungen wünscht, teilt er dies gegenüber Mineral Minds mit. Änderungswünsche können berücksichtigt werden, soweit sie umsetzbar sind.
4. Der Vertrag zwischen Mineral Minds und dem Nachfrager über die Vermittlung eines Vorhabens an einen Anbieter kommt zustande, wenn der Nachfrager die strukturierte Projektposition durch Anklicken des Buttons „Vorhaben freigeben“ ausdrücklich freigibt und der Geltung der AGB durch Anklicken der entsprechenden Checkbox zustimmt.
5. Mineral Minds wird dem Anbieter nach der ausdrücklichen Kundenfreigabe strukturierte, anonymisierte Zusammenfassungen zur Verfügung stellen, auf der Plattform mit der Suche nach einem geeigneten Anbieter auf Basis der strukturierten Projektposition beginnen und Anbieter auffordern, ein verbindliches Angebot zum Zielpreis abzugeben. Die Informationen werden so angezeigt, wie sie vom Nachfrager freigegeben wurden.
6. Gibt ein Anbieter ein Angebot ab, das dem Zielpreis entspricht, tauscht Mineral Minds die Kontaktdaten von Nachfrager und Anbieter aus und sendet beiden eine Zusammenfassung der vereinbarten Rahmenbedingungen zu.
7. Der Nachfrager ist verpflichtet, den von Mineral Minds vermittelten Anbieter zu beauftragen, der bereit ist, den Zielpreis zu zahlen.
§5 Leistungen der Mineral Minds im Rahmen der Angebotsanfrage
1. Im Rahmen einer Angebotsanfrage definiert der Nachfrager die Projektdetails ohne einen Zielpreis. Mineral Minds wird für den Nachfrager Angebote für die definierte Projektposition einholen.
2. Mineral Minds wird die strukturierte Projektposition über die Plattform ausschreiben, potenzielle Anbieter ermitteln und dem Nachfrager die von den ermittelten Anbietern abgegebenen verbindlichen Angebote mit allen vertragsrelevanten Daten (Preis, Leistungszeit und -dauer) zur Verfügung stellen.
3. Der Nachfrager ist zum Abschluss des Vertrags nicht verpflichtet. Er prüft die ihm übermittelten Angebote und kann entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder ablehnt.
4. Entscheidet der Nachfrager sich dafür, eines der Angebote verbindlich anzunehmen, stellt Mineral Minds den Vertragsparteien die Kontaktdaten der jeweils anderen Seite zur Verfügung und sendet den Vertragsparteien eine Zusammenfassung der vereinbarten Rahmenbedingungen zu, die diese als Vertragsgrundlage nutzen können.
§6 Provision
1. Die Nutzung der Plattform von Mineral Minds ist zunächst unentgeltlich möglich.
2. Erst wenn ein Nachfrager über Mineral Minds ein Angebot eines Anbieters akzeptiert und ein Vertrag zwischen Anbieter und Nachfrager zustande kommt, besteht – abhängig vom Vorhabentyp – die Verpflichtung, eine Provision an Mineral Minds zu bezahlen, entweder bei dem Nachfrager oder bei dem Anbieter, nach den in Ziff. 3 weiter ausgeführten Grundsätzen.
3. Die Verpflichtung, eine Provision an Mineral Minds zu zahlen, richtet sich danach, wer für die vermittelte Leistung einen Umsatz generiert hat und damit danach, für welchen Vorhabentyp der Vertrag von Mineral Minds zwischen Nachfrager und Anbieter vermittelt wurde:
a) Entsorgung: Provisionspflichtig ist der Anbieter, der vom Nachfrager mit der Entsorgung des Materials beauftragt worden ist.
b) Materialannahme: Provisionspflichtig ist der Nachfrager, der das Material annimmt und dafür vom Anbieter vergütet wird.
c) Materialbedarf: Provisionspflichtig ist der Anbieter, der das Material an den Nachfrager verkauft und dafür eine Vergütung erhält.
d) Produktverkauf: Provisionspflichtig ist der Nachfrager, der Material an den Anbieter verkauft.
e) Transportleistung: Provisionspflichtig ist der Anbieter, der die Transportleistung erbringt und dafür vom Nachfrager vergütet wird.
4. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision entsteht bei dem jeweiligen Nutzer unabhängig davon, ob das Unternehmen das Vorhaben selbst ausführt oder an Nachunternehmer weiter vergibt.
5. Die Provision beträgt mindestens 5 % des Netto-Auftragswerts, mindestens jedoch 0,50 € pro Tonne. Der Netto-Auftragswert berechnet sich wie folgt:
Preis pro Tonne netto (Material/Transport) x Gewicht (tatsächlich angefallene Menge in Tonnen)
6. Wenn die Abrechnung über die Anzahl an Fuhren/ Fahrzeugen erfolgt und kein konkreter Umrechnungsfaktor pro Fahrzeug vereinbart wurde, wendet Mineral Minds einen Faktor von 26 Tonnen pro Fahrzeug an.
7. Mineral Minds wird den Nutzer dreimalig auffordern, die tatsächlichen Mengen mitzuteilen. Der Nutzer verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen Angabe der tatsächlichen Mengen.
8. Die Provision ist sieben Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei größeren Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 1.000 Tonnen wird die Provision mit Datum der jeweiligen Teilrechnungsstellung des Anbieters an den Nachfrager bzw. des Nachfragers an den Anbieter zur Zahlung fällig.
9. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision besteht auch dann, wenn der bereits zustande gekommene Vertrag später gekündigt oder anderweitig beendet wird und die Gründe dieser Vertragsbeendigung aus der Sphäre des Provisionspflichtigen (Anbieter bzw. Nachfrager) stammen.
§7 Provision bei Störung des Vertragsverhältnisses
1. [Mengenabweichungen]
Weichen die tatsächlichen Mengen, welche im Vertragsverhältnis zwischen Nachfrager und Anbieter abgerechnet werden, gegenüber den in der strukturierten Projektposition auf der Plattform eingestellten Mengen um 50 % oder mehr nach unten ab, gilt für die Provision des jeweils Provisionspflichtigen auf Basis der in der strukturierten Projektposition auf der Plattform eingestellten Menge, Ziff. 6.
2. [Verletzung von Mitwirkungspflichten]
Sofern der Provisionspflichtige trotz vorangegangener dreifacher Aufforderung durch Mineral Minds die tatsächlichen Mengen nicht, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß mitteilt, gilt für die Provision des jeweils Provisionspflichtigen auf Basis der in der strukturierten Projektposition auf der Plattform eingestellten Menge, Ziff. 6. Der Auskunftsanspruch von Mineral Minds bleibt hiervon unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht von Mineral Minds, auf Basis der tatsächlichen Mengen eine höhere Provision zu verlangen.
3. [Verletzung Abschlussverpflichtung Preisoptimierung]
Hat Mineral Minds einen Anbieter gefunden, der das Vorhaben im Rahmen der Preisoptimierung (mindestens) zum Zielpreis anbietet, und lehnt der Nachfrager dieses Angebot trotzdem ab, gilt für die Provision des jeweils Provisionspflichtigen auf Basis der in der strukturierten Projektposition auf der Plattform eingestellten Menge, Ziff. 6.
4. [Pflichtwidrige Kündigung und pflichtwidriger Verhandlungsabbruch]
Schließt der Nutzer keinen Vertrag bzw. kündigt er den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag aus Gründen oder beendet er den Vertrag anderweitig aus Gründen, die allein in seiner Sphäre liegen; gilt für die Provision des jeweils Provisionspflichtigen auf Basis der in der strukturierten Projektposition auf der Plattform eingestellten Menge, Ziff. 6.
5. [Vertragsabschluss unter Missachtung des Offenkundigkeitsprinzips]
Wenn der Nachfrager ein Vorhaben freigibt, obgleich der Nachfrager das Vorhaben weder selbst durchführen wird, noch über eine entsprechende Beauftragung verfügt, gilt für die Provision des jeweils Provisionspflichtigen auf Basis der in der strukturierten Projektposition auf der Plattform eingestellten Menge Ziff. 6.
6. Der Provisionspflichtige schuldet eine Provision in folgender Höhe:
Tabelle 1 – Entschädigung pro Mengenstufe
§ 8 Registrierung von Nutzern auf der Plattform
Für die Aufnahme gelten folgende Registrierungsbedingungen:
1. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos. Sämtliche Angaben bei der Registrierung müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Es dürfen sich ausschließlich Unternehmer (vgl. § 1 Ziffer 2.) und unbeschränkt geschäftsfähige Personen registrieren, die zur Vertretung ihres Unternehmens berechtigt sind. Ein Anspruch auf Zulassung zur Plattform besteht nicht. Mineral Minds behält sich vor, die Unternehmereigenschaft zu prüfen und Nutzer im Falle von berechtigten Gründen (etwa bei unrichtigen Angaben zur Person des Nutzers) von der Plattform auszuschließen.
2. Bis auf die Einwilligung in die Geltung dieser AGB ist die Registrierung mit keinerlei weiteren Verpflichtungen für den Nutzer verbunden. Der Nutzer kann seinen Eintrag jederzeit wieder löschen. Dazu wendet er sich an info@mineral-minds.de oder löscht seinen Account direkt selbst auf der Plattform.
3. Jeder Nutzer der Plattform darf nur ein Mitgliedskonto eröffnen. Das Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.
4. Der Nutzer erhält nach Einrichtung seines Kontos die Zugangsdaten, bestehend aus dem von ihm gewählten Benutzernamen, der E-Mail-Adresse und einem Passwort (nachfolgend „Zugangsdaten“). Er ist für den Schutz der Zugangsdaten verantwortlich. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten, vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen (z. B. Passwort-Härte, Passwörter auf eigenen Rechnern, Einbruchschutz) und dürfen vorbehaltlich einer schriftlichen Zustimmung von Seiten der Mineral Minds Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dem Nutzer ist bekannt, dass Dritte bei Kenntnis der Zugangsdaten die Möglichkeit haben, im Namen des Nutzers Angebote oder Anfragen einzustellen und ggf. Verträge mit Dritten abzuschließen. Stellt der Nutzer fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von Dritten genutzt werden, wird er seine Zugangsdaten unverzüglich ändern oder, falls ihm dies nicht möglich ist, Mineral Minds unverzüglich über den Missbrauch der Zugangsdaten informieren.
5. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten des Nutzers ist Mineral Minds zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. Mineral Minds informiert den Kunden über eine etwaige Sperrung unverzüglich.
6. Mineral Minds haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Mineral Minds verursacht wurde. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Mineral Minds die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
7. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen behalten wir uns vor, Inhalte auf Profilen der Plattform jederzeit zu löschen und/oder den jeweiligen Nutzer von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
§ 9 Bereitstellung der Plattform
1. Mineral Minds hält für die Nutzer auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden auch bei Mehrzahl „Server“ genannt) die Plattform in der jeweils aktuellen Version und dem jeweils aktuellen Funktionsumfang
kostenlos zur Nutzung nach Maßgabe dieser Bedingungen bereit.
2. Mineral Minds ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Plattform laufend weiterzuentwickeln.
3. Mineral Minds hält auf dem Server für die Angebote des Nutzers ausreichend Speicherplatz vor.
4. Die Angebote des Nutzers werden auf dem Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert.
5. Übergabepunkt für die Leistungen von Mineral Minds ist der Routerausgang des von Mineral Minds beauftragten Dienstleisters.
6. Für die Nutzung der Plattform sind ein handelsüblicher PC mit gängigem Betriebssystem (z. B. Windows 10, macOS, etc.) und Browser-Software auf aktuellem Stand (z. B. Internet Explorer, Mozilla Firefox, Safari, Edge, Chrome, etc.) sowie eine Internetverbindung erforderlich, die nicht Teil der Leistungen von Mineral Minds ist. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Nutzers sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Nutzer und Mineral Minds bis zum Übergabepunkt ist Mineral Minds nicht verantwortlich.
7. Mineral Minds schuldet dem Nutzer keine bestimmte Erreichbarkeit.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Nutzers, Freistellungsverpflichtung
1. Der Nutzer wird alle Pflichten erfüllen, die zur Abwicklung dieser Vereinbarung erforderlich sind. Er wird insbesondere:
a) die auf der Plattform ersichtlichen und ggf. zusätzlich vereinbarten Zugangs-, Funktions- und Systemvoraussetzungen (vgl. § 4 Ziffer 6.) sowie sonstige Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform schaffen und aufrechterhalten;
b) dafür Sorge tragen, dass die zur Nutzung der Plattform Berechtigten auf Seiten des Nutzers mit der Bedienung der Plattform hinreichend vertraut sind, insbesondere die Nutzer ausreichend schulen lassen;
c) bereits vorliegende Anfragen bzw. Angebote für den Verkauf oder die Entsorgung der Materialien sowie sämtliche erforderlichen Papiere (z. B. Deklarationsanalysen, Probenahmeprotokolle, Bilder) auf der Plattform vollständig hochladen; Mineral Minds ist berechtigt, sämtliche projektrelevanten Dokumente, die im Rahmen einer (Material-) Beprobung (Beprobung von Haufwerken, Analysen von Abfällen, Erstellung von Prüfzeugnissen, etc.) bei den vom Anbieter/ Nachfrager beauftragten Dienstleistern (Laboren und Ingenieurbüros etc.) in digitaler Form abzufragen, diese Dokumente auf der Plattform zu speichern und sie sichtbar/ zugänglich für die beteiligten Parteien zu machen.
d) beim Hochladen von Angeboten, Anfragen oder sonstigen Inhalten (nachfolgend: „Inhalte“) darauf achten, dass sämtliche Inhalte vollständig und tatsächlich korrekt sind und das insbesondere bei strukturierten Projektpositionen (vgl. § 2 Ziffer II. 2.) im Rahmen der Freigabe nochmals prüfen;
e) prüfen, dass die hochgeladenen Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, frei von Rechten Dritter sind und insbesondere weder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen noch Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken, Patente, etc.) Dritter verletzen;
f) die Plattform und die Vermittlung von Verträgen nicht dadurch umgehen, dass er einen Vertragsschluss abbricht und den Vertrag außerhalb der Plattform mit dem jeweiligen Nutzer abschließt; g) jegliche Manipulation der Plattform, die Verwendung von Programmen und Scripts auf der Plattform unterlassen, insbesondere das maschinelle Auslesen von Daten oder den Einsatz von Schadsoftware (Viren, Würmer, Trojaner, etc.);
h) soweit einschlägig vor der Versendung von Daten und Informationen an Mineral Minds, an die Plattform oder über unsere Plattform an Dritte diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
2. Der Nutzer wird Mineral Minds sämtliche zur Berechnung der Provision erforderlichen Angaben übermitteln, insbesondere Lieferscheine und Wiegescheine. In diesem Zusammenhang wird der Nutzer Mineral Minds insbesondere sämtliche für die Berechnung der Provision relevanten Vertragsdetails mitteilen und Mineral Minds den zwischen den Nutzern geschlossenen Vertrag vorlegen. Auf die weiteren Informationspflichten gemäß § 2 Ziffer V. 3. wird verwiesen. Sämtliche Informationspflichten treffen alle Nutzer, unabhängig davon, welcher Nutzer provisionspflichtig ist.
3. Der Nutzer stellt Mineral Minds auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, Aufwendungen und erforderlichen Kosten (einschließlich Bußgelder und Kosten der eigenen Rechtsverteidigung) frei, die Dritte infolge der schuldhaften Verletzung einer der unter der vorstehenden Ziffer 1. genannten Pflichten durch den Nutzer gegen Mineral Minds geltend machen. Mineral Minds wird den Nutzer von einer Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Nutzer ist verpflichtet, Mineral Minds unverzüglich sämtliche zur Abwehr der Ansprüche erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer und weitergehender eigener Schadensersatzforderungen bleibt Mineral Minds vorbehalten. Mineral Minds steht in Fällen dieser Ziffer 2. außerdem das Recht zu, rechtswidrige Inhalte zu löschen, dem Nutzer den Zugriff auf die Plattform oder auf bestimmte Inhalte vorübergehend oder dauerhaft zu untersagen und in Fällen einer erfolglosen Abmahnung den Vertrag mit dem Nutzer außerordentlich zu kündigen.
4. Für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Verletzung einer der in § 5 Ziffer 1. lit. e) bis g) genannten Verpflichtungen ist der Nutzer verpflichtet, an Mineral Minds eine Vertragsstrafe zu zahlen, die in das Ermessen von Mineral Minds gestellt wird, die jedoch der Höhe nach von dem zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden kann, mindestens jedoch 1.000 EUR. § 5 Ziffer 2 Satz 3 und 4 gelten entsprechend. Die Vertragsstrafe ist jedoch in jedem Fall auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen.
§ 11 Nutzungsrechte an der Plattform; Nutzungsrechte an Inhalten
I. Nutzungsrechte an der Plattform
1. Die Plattform und etwaige von Mineral Minds dort eingestellte Inhalte werden mit hohem wirtschaftlichem Aufwand hergestellt und sind auch rechtlich geschützt, etwa nach Urheberrecht, Datenbankrecht oder Marken- und Designrecht. Die Plattform und deren Inhalte – unabhängig von der Schutzfähigkeit im Einzelfall – dürfen ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks für eigene geschäftliche Tätigkeiten durch eigenes Personal
des Nutzers eingesetzt werden. Insbesondere darf der Nutzer Dritten keinen Zugang zur Plattform gewähren (z. B. durch Überlassen seiner Zugangsdaten), die Inhalte zu nicht vertragsgemäßen Zwecken vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen, bearbeiten oder auf
die Inhalte der Plattform zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken verlinken.
2. Für jeden einzelnen schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach der vorstehenden Ziffer 1. hat der Nutzer eine Vertragsstrafe zu zahlen. § 10 Ziffer 3. gilt entsprechend.
II. Nutzungsrechte an Inhalten
Der Nutzer räumt Mineral Minds an den von ihm an die Plattform übermittelten Informationen, Unterlagen und sonstigen Inhalten (nachfolgend: „Inhalte“) einfache, zeitlich unbeschränkte, weltweite, übertragbare Nutzungsrechte ein, die zum Betrieb der Plattform und zur Durchführung der Vertragsleistungen von Mineral Minds erforderlich sind. Hierzu zählen das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Recht des öffentlichen Zugänglichmachens, das Bearbeitungsrecht und das Recht, die Inhalte zu senden. Mineral Minds ist berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Inhalte technisch so aufzubereiten und anzupassen, dass sie auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen dargestellt werden können.
III. Marketing/Nennung als Referenz
Mineral Minds ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Nutzers berechtigt, diesen zu Marketingzwecken als Referenzkunden zu benennen. Die Angabe kann dabei auch online, etwa auf der Unternehmenswebseite von Mineral Minds, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Nutzers, erfolgen. Der Nutzer räumt Mineral Minds zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
§ 12 Gewährleistung und Haftung durch Mineral Minds
1. Mineral Minds strukturiert und veröffentlicht auf seiner Plattform fremde Daten und macht sich den Inhalt des Angebotes nicht zu eigen. Auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten hat Mineral Minds daher keinen Einfluss. Die Nutzer sind allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen verantwortlich.
2. Mineral Minds schuldet ausschließlich die Bemühung um die Vermittlung von Verträgen zwischen den Nutzern der Plattform. Mineral Minds schuldet weder einen Erfolg im Sinne einer erfolgreichen Vermittlung, noch gar einen wirtschaftlichen Erfolg.
3. Mineral Minds haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Mineral Minds unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Mineral Minds nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung von Mineral Minds jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
b) Die sich aus lit. a) ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Mineral Minds einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Soweit die Haftung gegenüber Mineral Minds ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Datenschutz
1. Zur Durchführung der Nutzungsverhältnisse auf der Plattform werden personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Dabei achtet Mineral Minds auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung, die unter https://www.mineral-minds.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist.
2. Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Nutzers erfolgt nicht. Für den Fall, dass Mineral Minds dennoch personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, werden die Parteien die hierfür erforderlichen Vereinbarungen treffen.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CSIG) sowie das deutsche internationale Privatrecht gelten nicht.
2. Erfüllungsort ist Stuttgart.
3. Sofern der Nutzer Kaufmann i. S. d. HGB ist, sofern der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Geschäftssitz ins Ausland verlegt, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Mineral Minds und dem Nutzer der Sitz von Mineral Minds. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben davon unberührt.