Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungs-bedingungen

der Mineral Minds Deutschland GmbH

§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

1) Die Mineral Minds Deutschland GmbH, Pragstraße 120, 70376 Stuttgart, Deutschland (im  Folgenden: „Mineral Minds“), vermittelt auf der Website unter www.mineral-minds.de sowie über  die App unter app.mineral-minds.de (im Folgenden: „Plattform“) potenzielle Vertragspartner für  Versorgungs- und Entsorgungsprojekte und Fracht- bzw. Transportleistungen.

2) Als Nutzer der Plattform (im Folgenden: „Nutzer“) können sich ausschließlich Unternehmer (§ 14  BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen  registrieren. Mineral Minds vermittelt potenzielle Vertragspartner für den An- und Verkauf von  Baustoffen, Baumaterialien, Bauabfällen und Baumischabfällen, gewerblichen Abfällen,  Ersatzbaustoffen, Recyclingmaterialien (im Folgenden „Materialien”) und/oder für Fracht- und  Transportleistungen suchen (im Folgenden: „Nachfrager“) und Nutzern, die entsprechende  Materialien und Leistungen anbieten (im Folgenden: „Anbieter“). Mineral Minds beschränkt sich in  der Regel auf die Vermittlungsdienstleistungen bzw. stellt lediglich den Kontakt zwischen den  potentiellen Vertragspartnern her und ist nicht Vertreter des Anbieters oder Nachfragers. Folglich  haftet sie nicht für aus dem Vertragsabschluss oder dem Vertragsverhältnis resultierende Ansprüche  einer Partei. Insbesondere ist sie nicht für Nicht- bzw. Schlechtleistungen oder Schäden, die aus dem  Vertrag zwischen dem Nachfrager und dem Anbieter erwachsen, verantwortlich. Für die Angebote  sowie Inhalte und Abwicklung sind ausschließlich die Nutzer bzw. Anbieter und Nachfrager allein  verantwortlich. Mineral Minds bleibt es unbenommen, daneben bzw. darüber hinaus selbst als  Vertragspartei eines Vertrages, beispielsweise gemäß § 2 V. Nr. 2, zu agieren.  

3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für sämtliche im  Zusammenhang mit den Leistungen der Mineral Minds stehenden Willenserklärungen,  rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen mit den Nutzern (Nachfrager und  Anbieter). Mineral Minds widerspricht ausdrücklich etwaigen, diese AGB ergänzenden oder von  ihnen abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Geschäftsbedingungen, auf die der Nutzer Bezug  nimmt. Diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, Mineral Minds bestätigt sie  schriftlich.

§2 Leistungen der Mineral Minds für Nachfrager und Anbieter

I. Prinzipielle Informationen
Mineral Minds ermöglicht es dem Nachfrager, Anfragen bzw. Angebote für den An- und Verkauf von Materialien und/oder für Fracht- und Transportleistungen per E-Mail, per Whatsapp, telefonisch oder auf anderen gängigen Kommunikationswegen an Mineral Minds zu schicken oder auf der Plattform hochzuladen. Der Nachfrager hat die Möglichkeit, ein Vorhaben (im Folgenden: „Projektposition“) zur Preisoptimierung unter Angabe seiner Preisvorstellung (im Folgenden „Zielpreis“) oder eine Angebotsanfrage (ohne Angabe eines Zielpreises) zu initiieren.

II. Preisoptimierung
1) Bei einer Preisoptimierung definiert der Nachfrager, neben den Projektdetails, einen Zielpreis, den Mineral Minds erreichen soll. Findet Mineral Minds einen Anbieter, der das definierte Projekt zu dem Zielpreis abwickeln kann und will, verpflichtet sich der Nachfrager, jenen zu beauftragen. Mineral Minds erhält mindestens 5 % des vermittelten Umsatzes von der Partei, die den Umsatz erzielt (näheres zur Provision unter V.).

2) Mineral Minds wird die übermittelte Projektposition des Nachfragers so strukturieren, dass eine Suche nach Anbietern am Markt ermöglicht wird, und stellt sie sodann dem Nachfrager zur Verfügung. Der Nachfrager wird die strukturierte Projektposition inklusive des Zielpreises prüfen und sie zum Einholen von Angeboten freigeben (Kundenfreigabe), wenn sie inhaltlich korrekt ist und seinen Vorstellungen entspricht. Wenn der Nachfrager Änderungen wünscht, teilt er dies Mineral Minds mit; Änderungswünsche werden berücksichtigt, wenn und soweit sie umsetzbar sind.

3) Ein Auftrag zum Einholen von Angeboten und zur Vermittlung eines Anbieters kommt zustande, wenn der Nachfrager die strukturierte Projektposition durch Anklicken des Buttons „Vorhaben freigeben“ ausdrücklich freigibt und der Geltung der AGB durch Anklicken der entsprechenden Checkbox zustimmt. Mineral Minds beginnt dann mit der Suche nach einem geeigneten Anbieter auf Basis der strukturierten Projektposition.

4) Mineral Minds wird nach der ausdrücklichen Freigabe auf der Plattform dem Anbieter strukturierte, anonymisierte Zusammenfassungen zur Verfügung stellen und den Anbieter unter Angabe des vom Nachfrager angegebenen Zielpreises auffordern, ein verbindliches Angebot abzugeben. Verfügbar sind ausschließlich die Informationen, die von dem jeweiligen Nachfrager angegeben wurden. Die Informationen der jeweiligen Nutzer werden so angezeigt, wie sie vom Nachfrager freigegeben werden.

5) Gibt ein Anbieter ein Angebot ab, das dem Zielpreis der strukturierten Projektposition entspricht, schließt Mineral Minds die Vermittlung der beiden Partner ab, indem die Kontaktdaten ausgetauscht werden und sowohl dem Nachfrager als auch dem Anbieter eine Zusammenfassung der vereinbarten Rahmenbedingungen zugesendet wird. Der Nachfrager kann dann mit dem Anbieter einen Vertrag zu diesen Bedingungen schließen. Der Nachfrager ist verpflichtet, Mineral Minds den Vertragsabschluss anzuzeigen. Hat Mineral Minds einen Anbieter gefunden, welcher die nachgefragte Leistung aus der Projektposition zum Zielpreis oder gar zu einem Preis, der für den Nachfrager günstiger ist, anbietet, und lehnt der Nachfrager dieses Angebot ab, ist er zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Mineral Minds in Höhe von 5 % des Netto-Angebotswertes (zur Definition siehe nachfolgend V.; Berechnungsgrundlage im Rahmen der Aufwandsentschädigung ist das in der strukturierten Projektposition eingestellte Gewicht) verpflichtet, mindestens jedoch 500,00 EUR, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Entsprechendes gilt, wenn der Nachfrager bzw. der Anbieter keinen Vertrag schließt bzw. den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag aus Gründen kündigt oder anderweitig beendet, die allein in seiner Sphäre liegen; d.h. in diesem Fall schuldet derjenige, welcher den Vertrag kündigt oder anderweitig beendet, die Aufwandsentschädigung.
Mineral Minds behält sich die Geltendmachung weiterer und weitergehender Schäden vor.

6) Der Anbieter ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen verantwortlich.
Mineral Minds macht sich den Inhalt der Informationen nicht zu eigen und übernimmt keine Gewähr für die Informationen des Anbieters, es sei denn, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit beruht auf einem Verschulden von Mineral Minds (etwa bei Übertragungsfehlern auf der Plattform).

7) Mineral Minds vermittelt lediglich potentielle Vertragspartner; ein etwaiger Vertragsschluss kommt direkt zwischen Nachfrager und Anbieter zustande. Mineral Minds ist für etwaige Verträge zwischen den Nutzern sowie deren Durchführung nicht verantwortlich.

8) Nachfrager sind zur Freigabe eines strukturierten Vorhabens nur bzw. erst dann berechtigt, wenn sie entweder das Vorhaben selbst durchführen/durchführen werden oder bereits über eine entsprechende Beauftragung verfügen. Sollte der Nachfrager einen Vorgang initiieren und Mineral Minds diesen als strukturiertes Vorhaben eingestellt haben, obgleich der Nachfrager das Vorhaben weder selbst durchführt/durchführen wird, noch über eine entsprechende Beauftragung verfügt, ist er zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Mineral Minds in Höhe von 1.000,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer verpflichtet. Sollte unter Nutzung der Plattform im Zeitraum von 3 Monaten nach Anforderung der Aufwandsentschädigung durch Mineral Minds ein für den Nachfrager provisionspflichtiger Auftrag zustande kommen, wird diese Aufwandsentschädigung auf eine vom Nachfrager an Mineral Minds gezahlte Provision angerechnet.

III. Angebotsanfrage
1) Angebotsanfrage: Bei einer Angebotsanfrage definiert der Nachfrager die Projektdetails. Mineral Minds holt für den Nachfrager Angebote für die definierte Projektposition ein. Der Nachfrager prüft diese Angebote und entscheidet, ob er diese annimmt. Nimmt er eines an, vermittelt Mineral Minds Anbieter und Nachfrager und stellt beiden Seiten die Kontaktdaten der anderen Seite zur Verfügung.
Mineral Minds erhält mindestens 5 % des vermittelten Umsatzes von der Partei, die den Umsatz erzielt (näheres zur Provision unter V.).

2) Mineral Minds wird die vom Nachfrager übermittelte Projektposition strukturieren und anonymisieren und, wenn nötig, mit Bemerkungen und Projektinformationen anreichern. Diese können vom Nachfrager eingesehen werden.

3) Mineral Minds wird die strukturierte Projektposition über die Plattform ausschreiben und potentielle Anbieter ermitteln. Mineral Minds wird den ermittelten Anbietern strukturierte anonymisierte Zusammenfassungen der Projektposition zur Verfügung stellen, unter Angabe der Bedingungen des Angebots und die Anbieter auffordern, ein verbindliches Angebot abzugeben.

4) Mineral Minds wird dem Nachfrager die von den ermittelten Anbietern abgegebenen verbindlichen Angebote mit preislichen, zeitlichen und weiteren Angaben zur strukturierten Projektposition übermitteln. Der Anbieter ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und für sein Angebot verantwortlich. Mineral Minds macht sich den Inhalt der Informationen und des Angebotes nicht zu eigen und übernimmt keine Gewähr für die Informationen und Angebote des Anbieters, es sei denn, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit beruht auf einem Verschulden von Mineral Minds (etwa bei Übertragungsfehlern auf der Plattform).

5) Der Nachfrager hat die Möglichkeit, die ihm übermittelten Angebote zu prüfen, diese abzulehnen oder das für ihn passende Angebot verbindlich anzunehmen.

6) Mineral Minds schließt dann die Vermittlung der beiden Partner ab, indem die Kontaktdaten ausgetauscht werden und sowohl dem Nachfrager als auch dem Anbieter eine Zusammenfassung der vereinbarten Rahmenbedingungen zugesendet wird.

7) Die Zusammenfassung der Rahmenbedingungen, die sowohl der Nachfrager als auch der Anbieter erhält, kann der Nachfrager als Grundlage für einen Vertrag mit dem Anbieter verwenden. Zu dem Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter ist der Nachfrager nicht verpflichtet. Der Nachfrager ist jedoch verpflichtet, Mineral Minds den Vertragsabschluss anzuzeigen.

8) Mineral Minds vermittelt lediglich potentielle Vertragspartner; der jeweilige Vertrag kann direktzwischen Nachfrager und Anbieter geschlossen werden. Mineral Minds ist für etwaige Verträge zwischen den Nutzern sowie deren Durchführung nicht verantwortlich.

9) Wenn der Nachfrager bzw. der Anbieter den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag aus Gründen kündigt oder anderweitig beendet, die allein in seiner Sphäre liegen, ist derjenige, welcher den Vertrag kündigt oder anderweitig beendet, zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Mineral Minds in Höhe von 5 % des Netto-Angebotswertes (zur Definition siehe nachfolgend V.; Berechnungsgrundlage im Rahmen der Aufwandsentschädigung ist das in der strukturierten Projektposition eingestellte Gewicht) verpflichtet, mindestens jedoch 500,00 EUR, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

10) Mineral Minds behält sich die Geltendmachung weiterer und weitergehender Schäden vor.

IV. Leistungen für Anbieter
Der Anbieter hat auf der Plattform die Möglichkeit, strukturierte Projektpositionen der Nachfrager (vgl. § 2 Ziffer II. und III.) anonymisiert einzusehen, ein Angebot für einen entsprechenden Auftrag abzugeben/abzulehnen oder ein Gegenangebot abzugeben. Ein Gegenangebot kann nur im Rahmen einer Preisoptimierung abgegeben werden. Angebot und Gegenangebot leitet Mineral Minds an den Nachfrager weiter; nimmt dieser das Angebot oder das Gegenangebot an, kann ein Vertrag zu den zwischen den Nutzern vereinbarten Bedingungen geschlossen werden. Für den Inhalt der Angebote und Gegenangebote ist allein der Anbieter verantwortlich. § 2 Ziffer II. 6. und 7. und § 2 Ziffer III. 8. gelten entsprechend.

V. Entgelt für die Nutzung der Plattform; Provision
1) Die Nutzung der Plattform von Mineral Minds ist zunächst unentgeltlich.

2) Erst wenn ein Nachfrager über Mineral Minds ein Angebot eines Anbieters akzeptiert, besteht die Verpflichtung eine Provision zu bezahlen.

Sofern der Nachfrager eine Preisoptimierung initiiert hat (mit Angabe eines Zielpreises), beträgt die Provision mindestens 5 % des Netto-Auftragswerts, mindestens jedoch 0,50 € pro Tonne.

Gleiches gilt auch für eine durch den Nachfrager initiierte Angebotsanfrage (ohne Angabe eines Zielpreises). Auch dann beträgt die Provision mindestens 5 % des Netto-Auftragswerts, mindestens jedoch 0,50 € pro Tonne.

Die endgültige Höhe der Provision wird auf der Plattform festgeschrieben und ist für den Nachfrager/Anbieter jederzeit einsehbar. Zudem wird der Nachfrager/Anbieter per E-Mail informiert, jeweils nach Abschluss des Vertrages zwischen Nachfrager und Anbieter.

Der Netto-Auftragswert berechnet sich wie folgt:
Preis pro Tonne netto (Material/Transport) x Gewicht (in Tonnen)

Je nach Art des Vertrages trägt die Provision:
a) Bei Entsorgung von Materialien (Typ: Entsorgung): der Anbieter (das Unternehmen, welches die Materialien entsorgt),
b) Bei Annahme von Materialien (Typ: Materialannahme): der Nachfrager (das Unternehmen, welches das Material annimmt),
c) Bei Anforderung von Materialien (Typ: Materialbedarf): der Anbieter (das Unternehmen, welches das Material an den Nachfrager verkauft),
d) Bei Material- bzw. Produktverkäufen (Typ: Produktverkauf): der Nachfrager (das Unternehmen, welches das Material/Produkt an den Anbieter verkauft),
e) Bei Transportanfragen (Typ: Rückfracht): der Nachfrager (das Unternehmen, welches die Transportleistung erbringt).

Klargestellt wird, dass die Provisionspflicht beim jeweiligen Unternehmen unabhängig davon entsteht, ob das Unternehmen die Entsorgung, Verfüllung etc. selbst ausführt oder an Nachunternehmer vergibt.

3) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Provision sieben Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei größeren Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 1.000 Tonnen wird die Provision mit Datum der jeweiligen Teilrechnungsstellung des Anbieters an den Nachfrager bzw. des Nachfragers an den Anbieter zur Zahlung fällig. Die Provision berechnet sich aus dem Netto Auftragswert
(vorbehaltlich der Regelung unter nachstehender Ziffer 5.), d.h. jeweils aus der tatsächlich beim jeweiligen Auftrag angefallenen (entsorgten, verfüllten, verkauften, transportierten etc.) Menge, die der jeweils Provisionspflichtige (Anbieter bzw. Nachfrager) an Mineral Minds auf Anfrage unverzüglich mitzuteilen hat. Diese Pflicht zur Mitteilung an Mineral Minds trifft auch den jeweils anderen Vertragsteil, auch wenn dieser gegenüber Mineral Minds nicht provisionspflichtig ist.

Mineral Minds wird die tatsächlichen Mengen beim Nutzer laufend abfragen. Der Nutzer verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen Angabe der tatsächlichen Mengen. Sollte der Nutzer trotz vorangegangener dreifacher Aufforderung durch Mineral Minds die tatsächlichen Mengen nicht, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß mitteilen, schuldet der provisionspflichtige Nutzer eine Provision auf Basis der in der strukturierten Projektposition auf der Plattform eingestellten Menge. Hierbei handelt es sich um eine Mindestprovision. Das Auskunftsrecht von Mineral Minds bleibt hiervon unberührt. Unberührt bleibt ferner das Recht von  Mineral Minds, auf Basis der tatsächlichen Mengen eine höhere Provision zu verlangen.

Auf die weiteren Informationspflichten gemäß § 5 Ziffer 1. und 2. wird verwiesen.

4) Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision gilt auch dann, wenn der bereits zustande gekommene Vertrag später gekündigt oder anderweitig beendet wird und die Gründe dieser Vertragsbeendigung aus der Sphäre des ursprünglich Provisionspflichtigen (Anbieter bzw. Nachfrager) stammen.

5) Weichen die tatsächlichen Mengen, welche im Vertragsverhältnis zwischen Nachfrager und Anbieter abgerechnet werden, gegenüber den in der strukturierten Projektposition auf der Plattform eingestellten Mengen um 50 % oder mehr nach unten ab, gilt zusätzlich zur vorstehend geregelten
Provisionspflicht: der Nachfrager ersetzt Mineral Minds für diesen Fall die infolge der Mengenabweichung entgangene Provision bis zu der Provision, welche Mineral Minds bei einer tatsächlich abgerechneten Menge von 50 % erhalten hätte. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob ursprünglich der Nachfrager oder der Anbieter (vgl. vorstehende Ziffer 2.) provisionspflichtig war.

6) Die Provision versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer; diese wird in der Rechnung in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

7) Mangels anderweitiger Vereinbarung ist die Vergütung ohne Abzug nach 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Mineral Minds.

VI. Leistungen für Nutzer allgemein
1) Nutzer können sich auf der Plattform kostenlos registrieren und auf der Plattform nach Aufträgen suchen und sich offene Aufträge anzeigen lassen.

2) Mineral Minds bietet zudem für Nutzer auf der Plattform ggf. weitere Dienstleistungen an, wie z.B. Angebotsanfragen, das Einreichen eigener Projekte, das Hinterlegen eigener Standorte oder die cloudbasierte Nutzung der Software von Mineral Minds für Unternehmen („Stoffstrom as a Service“).
Die Einzelheiten der angebotenen Leistungen kann der Nutzer der Website entnehmen. Für bestimmte Leistungen wie die cloudbasierte Softwarelösung gelten zudem gesonderte Bestimmungen.

§ 3 Registrierung von Nutzern

Nutzer können sich kostenlos auf der Plattform registrieren. Für die Aufnahme gelten folgende  Registrierungsbedingungen:  

1) Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos. Sämtliche Angaben bei der Registrierung müssen  vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Es dürfen sich ausschließlich Unternehmer (vgl. § 1 Ziffer  2.) und unbeschränkt geschäftsfähige Personen registrieren, die zur Vertretung ihres Unternehmens  berechtigt sind. Ein Anspruch auf Zulassung zur Plattform besteht nicht. Mineral Minds behält sich  vor, die Unternehmereigenschaft zu prüfen und Nutzer im Falle von berechtigten Gründen (etwa bei  unrichtigen Angaben zur Person des Nutzers) von der Plattform auszuschließen. 

2) Bis auf die Einwilligung in die Geltung dieser AGB ist die Registrierung mit keinerlei weiteren  Verpflichtungen für den Nutzer verbunden. Der Nutzer kann seinen Eintrag jederzeit wieder löschen.  Dazu wendet er sich an info@mineral-minds.de oder löscht seinen Account direkt selbst auf der  Plattform. 

3) Jeder Nutzer der Plattform darf nur ein Mitgliedskonto eröffnen. Das Mitgliedskonto ist nicht  übertragbar. 

4) Der Nutzer erhält nach Einrichtung seines Kontos die Zugangsdaten, bestehend aus dem von ihm  gewählten Benutzernamen, der E-Mail-Adresse und einem Passwort (nachfolgend „Zugangsdaten“).  Er ist für den Schutz der Zugangsdaten verantwortlich. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten, vor  unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen (z. B. Passwort-Härte, Passwörter auf eigenen Rechnern,   Einbruchschutz) und dürfen vorbehaltlich einer schriftlichen Zustimmung von Seiten der Mineral  Minds Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dem Nutzer ist bekannt, dass Dritte bei Kenntnis  der Zugangsdaten die Möglichkeit haben, im Namen des Nutzers Angebote oder Anfragen  einzustellen und ggf. Verträge mit Dritten abzuschließen. Stellt der Nutzer fest oder hegt er den  Verdacht, dass seine Zugangsdaten von Dritten genutzt werden, wird er seine Zugangsdaten  unverzüglich ändern oder, falls ihm dies nicht möglich ist, Mineral Minds unverzüglich über den  Missbrauch der Zugangsdaten informieren.

5) Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten des Nutzers ist Mineral Minds zur  sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. Mineral Minds informiert den Kunden über eine etwaige  Sperrung unverzüglich. 

6) Mineral Minds haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch Missbrauch oder Verlust der  Zugangsdaten entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch  Mineral Minds verursacht wurde. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der  Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Mineral Minds die Pflichtverletzung  zu vertreten hat. 

7) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen behalten wir uns vor, Inhalte auf  Profilen der Plattform jederzeit zu löschen und/oder den jeweiligen Nutzer von der Nutzung der  Plattform auszuschließen. 

§ 4 Bereitstellung der Plattform

1) Mineral Minds hält für die Nutzer auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren  Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden auch bei Mehrzahl ,,Server“ genannt) die Plattform in der  jeweils aktuellen Version und dem jeweils aktuellen Funktionsumfang kostenlos zur Nutzung nach  Maßgabe dieser Bedingungen bereit. 

2) Mineral Minds ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Plattform laufend weiterzuentwickeln.  3. Mineral Minds hält auf dem Server für die Angebote des Nutzers ausreichend Speicherplatz vor. 

3) Die Angebote des Nutzers werden auf dem Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich,  gesichert. 

4) Übergabepunkt für die Leistungen von Mineral Minds ist der Routerausgang des von Mineral  Minds beauftragten Dienstleisters. 

5) Für die Nutzung der Plattform ist ein handelsüblicher PC mit gängigem Betriebssystem (z. B.  Windows 10, macOS, etc.) und Browser-Software auf aktuellem Stand (z. B. Internet Explorer, Mozilla  Firefox, Safari, Edge, Chrome, etc.) sowie eine Internetverbindung erforderlich, die nicht Teil der  Leistungen von Mineral Minds sind. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf  Seiten des Nutzers sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Nutzer und Mineral  Minds bis zum Übergabepunkt ist Mineral Minds nicht verantwortlich. 

6) Mineral Minds schuldet dem Nutzer keine bestimmte Erreichbarkeit.  

§ 5 Mitwirkungspflichten des Nutzers, Freistellungsverpflichtung

1) Der Nutzer wird alle Pflichten erfüllen, die zur Abwicklung dieser Vereinbarung erforderlich sind. Er  wird insbesondere:  

a) die auf der Plattform ersichtlichen und ggf. zusätzlich vereinbarten Zugangs-, Funktions- und  Systemvoraussetzungen (vgl. § 4 Ziffer 6.) sowie sonstige Voraussetzungen für die Nutzung der  Plattform schaffen und aufrechterhalten;  

b) dafür Sorge tragen, dass die zur Nutzung der Plattform Berechtigten auf Seiten des Nutzers mit der  Bedienung der Plattform hinreichend vertraut sind, insbesondere die Nutzer ausreichend schulen  lassen;  

c) bereits vorliegende Anfragen bzw. Angebote für den Verkauf oder die Entsorgung der Materialien  sowie sämtliche erforderlichen Papiere (z. B. Deklarationsanalysen, Probenahmeprotokolle, Bilder)  auf der Plattform vollständig hochladen; Mineral Minds ist berechtigt, sämtliche projektrelevanten  Dokumente, die im Rahmen einer (Material-)Beprobung (Beprobung von Haufwerken, Analysen von  Abfällen, Erstellung von Prüfzeugnissen, etc.) bei den vom Anbieter/ Nachfrager beauftragten  Dienstleistern (Laboren und Ingenieur-Büros etc.) in digitaler Form abzufragen, diese Dokumente auf  der Plattform zu speichern und sie sichtbar/ zugänglich für die beteiligten Parteien zu machen.  

d) beim Hochladen von Angeboten, Anfragen oder sonstigen Inhalten (nachfolgend: „Inhalte“) darauf  achten, dass sämtliche Inhalte vollständig und tatsächlich korrekt sind und das insbesondere bei  strukturierten Projektpositionen (vgl. § 2 Ziffer II. 2.) im Rahmen der Freigabe nochmals prüfen;

e) prüfen, dass die hochgeladenen Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, frei von  Rechten Dritter sind und insbesondere weder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen noch  Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken, Patente, etc.)  Dritter verletzen;  

f) die Plattform und die Vermittlung von Verträgen nicht dadurch umgehen, dass er einen Vertragsschluss abbricht und den Vertrag außerhalb der Plattform mit dem jeweiligen Nutzer  abschließt;  

g) jegliche Manipulation der Plattform, die Verwendung von Programmen und Scripts auf der  Plattform unterlassen, insbesondere das maschinelle Auslesen von Daten oder den Einsatz von  Schadsoftware (Viren, Würmer, Trojaner, etc.);  

h) soweit einschlägig vor der Versendung von Daten und Informationen an Mineral Minds, an die  Plattform oder über unsere Plattform an Dritte diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik  entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen; 

2) Der Nutzer wird Mineral Minds sämtliche zur Berechnung der Provision erforderlichen Angaben  übermitteln, insbesondere Lieferscheine und Wiegescheine) In diesem Zusammenhang wird der  Nutzer Mineral Minds insbesondere sämtliche für die Berechnung der Provision relevanten  Vertragsdetails mitteilen und Mineral Minds den zwischen den Nutzern geschlossenen Vertrag  vorlegen.  

Auf die weiteren Informationspflichten gemäß § 2 Ziffer V. 3. wird verwiesen.  

Sämtliche Informationspflichten treffen alle Nutzer, unabhängig davon, welcher Nutzer  provisionspflichtig ist. 

3) Der Nutzer stellt Mineral Minds auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, Aufwendungen  und erforderlichen Kosten (einschließlich Bußgelder und Kosten der eigenen Rechtsverteidigung) frei,  die Dritte infolge der schuldhaften Verletzung einer der unter der vorstehenden Ziffer 1. genannten  Pflichten durch den Nutzer gegen Mineral Minds geltend machen. Mineral Minds wird den Nutzer  von einer Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme  geben. Der Nutzer ist verpflichtet, Mineral Minds unverzüglich sämtliche zur Abwehr der Ansprüche  erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Geltendmachung  weiterer und weitergehender eigener Schadensersatzforderungen bleibt Mineral Minds vorbehalten.  Mineral Minds steht in Fällen dieser Ziffer 2. außerdem das Recht zu, rechtswidrige Inhalte zu  löschen, dem Nutzer den Zugriff auf die Plattform oder auf bestimmte Inhalte vorübergehend oder  dauerhaft zu untersagen und in Fällen einer erfolglosen Abmahnung den Vertrag mit dem Nutzer  außerordentlich zu kündigen. 

4) Für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Verletzung einer der in § 5 Ziffer 1. lit. e) bis g)  genannten Verpflichtungen ist der Nutzer verpflichtet, an Mineral Minds eine Vertragsstrafe zu  zahlen, die in das Ermessen von Mineral Minds gestellt wird, die jedoch der Höhe nach von dem  zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden kann, mindestens jedoch 1.000  EUR. § 5 Ziffer 2 Satz 3 und 4 gelten entsprechend. Die Vertragsstrafe ist jedoch in jedem Fall auf den  Schadensersatzanspruch anzurechnen.  

§ 6 Nutzungsrechte an der Plattform; Nutzungsrechte an Inhalten

I. Nutzungsrechte an der Plattform 

1) Die Plattform und etwaige von Mineral Minds dort eingestellte Inhalte werden mit hohem  wirtschaftlichen Aufwand hergestellt und sind auch rechtlich geschützt, etwa nach Urheberrecht,  Datenbankrecht oder Marken- und Designrecht. Die Plattform und deren Inhalte – unabhängig von  der Schutzfähigkeit im Einzelfall – dürfen ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks für eigene  geschäftliche Tätigkeiten durch eigenes Personal des Nutzers eingesetzt werden. Insbesondere darf  der Nutzer Dritten keinen Zugang zur Plattform gewähren (z. B. durch Überlassen seiner  Zugangsdaten), die Inhalte zu nicht vertragsgemäßen Zwecken vervielfältigen, öffentlich zugänglich  machen, bearbeiten oder auf die Inhalte der Plattform zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken  verlinken.

2) Für jeden einzelnen, schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach der vorstehenden  Ziffer 1. hat der Nutzer eine Vertragsstrafe zu zahlen. § 5 Ziffer 3. gilt entsprechend.

II. Nutzungsrechte an Inhalten  

Der Nutzer räumt Mineral Minds an den von ihm an die Plattform übermittelten Informationen,  Unterlagen und sonstigen Inhalten (nachfolgend: „Inhalte“) einfache, zeitlich unbeschränkte,  weltweite, übertragbare Nutzungsrechte ein, die zum Betrieb der Plattform und zur Durchführung  der Vertragsleistungen von Mineral Minds erforderlich sind. Hierzu zählen das Vervielfältigungsrecht,  das Verbreitungsrecht, das Recht des öffentlichen Zugänglichmachens, das Bearbeitungsrecht und  das Recht, die Inhalte zu senden. Mineral Minds ist berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Inhalte  technisch so aufzubereiten und anzupassen, dass sie auf mobilen Endgeräten oder  Softwareapplikationen dargestellt werden können.  

III. Marketing/Nennung als Referenz  

Mineral Minds ist, diesen zu Marketingzwecken als Referenzkunden zu benennen.  

Die Angabe kann dabei auch online, etwa auf der Unternehmenswebseite von Mineral Minds,  einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Nutzers, erfolgen. Der Nutzer räumt Mineral  Minds zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares  Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.  

§ 7 Gewährleistung und Haftung durch Mineral Minds

1. Mineral Minds übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der  Informationen von Nutzern, für die Inhalte der Profile der Nutzer sowie deren Angebotsprofile. Sollte  Mineral Minds Kenntnis davon erlangen, dass in einem Profil eines Nutzers oder auf einer  Internetseite, die über einen Link auf der Website erreichbar ist, rechtswidrige Inhalte enthalten sind,  so wird Mineral Minds diese Inhalte löschen oder den entsprechenden Link deaktivieren. 

2. Mineral Minds bemüht sich um die Vermittlung von Verträgen zwischen den Nutzern. Sie  gewährleistet jedoch weder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, noch dass es zu einem  erfolgreichen Vertragsschluss kommt. Insbesondere gewährleistet und garantiert Mineral Minds  nicht gegenüber dem Nachfrager, dass sie eine günstigere als die strukturierte Projektposition findet. 

3. Mineral Minds haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz  vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter lit. a) und b):  

a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Mineral Minds unbeschränkt. Bei einfacher  Fahrlässigkeit haftet Mineral Minds nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen  Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags  überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen und vertrauen  darf); in diesem Fall ist die Haftung von Mineral Minds jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen,  vorhersehbaren Schadens beschränkt.  

b) Die sich aus lit. a) ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht,  soweit Mineral Minds einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit  der Sache übernommen hat, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers  oder der Gesundheit sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.  

4. Soweit die Haftung gegenüber Mineral Minds ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für  die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

§ 8 Datenschutz

1) Zur Durchführung der Nutzungsverhältnisse auf der Plattform werden personenbezogene Daten  erhoben und gespeichert. Dabei achtet Mineral Minds auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen  Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des  Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung, die unter  https://www.mineral-minds.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist. 

2) Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Nutzers erfolgt nicht. Für den  Fall, dass Mineral Minds dennoch personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet,  werden die Parteien die hierfür erforderlichen Vereinbarungen treffen.  

§ 9 Schlussbestimmungen

1) Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf  vom 11. April 1980 (CSIG) sowie das deutsche internationale Privatrecht gelten nicht. 

2) Erfüllungsort ist Stuttgart. 

3) Sofern der Nutzer Kaufmann i. S. d. HGB ist, sofern der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand  im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Geschäftssitz ins Ausland verlegt, ist Gerichtsstand  für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Mineral Minds und dem Nutzer  der Sitz von Mineral Minds. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche  Gerichtsstände bleiben davon unberührt.